PRÄZISION. TEAMGEIST. BRILON.

SPORTSCHÜTZEN ST. HUBERTUS BRILON

Gebühren

Hinweis zur Einordnung der Vereinsordnung

Die folgende Geschäfts- und Beitragsordnung gibt den Vereinsbeschluss vom 07.03.2025 wieder. Sie ersetzt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für das Schießen oder für den Erwerb und Besitz von Waffen.

Wichtig bei Minderjährigen: Die Altersangaben unter Ziffer 3 sind verkürzt. Für Kleinkaliber gelten zusätzliche Grenzen bei Kaliber, Zündungsart und Mündungsenergie. Ein Mindestalter für die Vereinsmitgliedschaft ist keine Erlaubnis zum Schießen. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Kinder- und Jugendschießen.

Waffenbesitzkarte: Die Vereinsbescheinigung allein berechtigt nicht zum Waffenerwerb. Für das Erwerbsbedürfnis nach § 14 Abs. 3 WaffG sind unter anderem zwölf Monate Sport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen und entweder monatliche Ausübung oder insgesamt 18 Termine in den letzten zwölf Monaten maßgeblich. Hinzu kommen die weiteren gesetzlichen und verbandlichen Voraussetzungen; über die Erlaubnis entscheidet die Behörde. Die unten genannten Vorgaben sind als Vereinsregeln zu lesen. § 14 WaffG

Geschäfts- und Beitragsordnung der Sportschützen St. Hubertus Brilon e. V.

(§ 4 der Vereins-Satzung) Stand: 07.03.2025, zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 07.03.2025.

Beiträge und Gebühren gelten ab 01.01.2026

1. Beiträge und Gebühren

Sie betragen für:

Aktive Mitglieder

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 75,00 € p.a.

Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ohne Sportpass 110,00 € p.a.

Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit Sportpass 125,00 € p.a.

Familienbeitrag (Vater, Mutter beliebig vielen Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) 250,00 € p.a.

Zweitvereinsbeitrag nur ohne Sportpass für Altfälle ab 2025 nicht mehr möglich 110,00 € p.a.

Mitgliedschaft BDS werden weiterberechnet (optional) zurzeit 35,00 € p.a.

Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht die in 1.1. genannt sind befreit.

  • Mindestalter

Das Mindestalter für die Mitgliedschaft im Verein ist die Vollendung des siebten Lebensjahrs.

  • Zahlung / Nichtzahlung des Jahresbeitrags

Die Jahresbeiträge werden zum 01.01. des Jahres fällig.

Bei Aufnahme in der Zeit vom 01.07. bis 30.09. des Jahres reduzieren sich die Jahresbeiträge lt. 1.1 der Geschäftsordnung auf 50 %.

und bei Aufnahme in der Zeit vom 01.10. bis 31.12. auf 25 %.

Die Jahresbeiträge werden zu Beginn des Geschäftsjahres per SEPA-Lastschriftmandat eingefordert. Bei Rücklast wird die erste Mahnung am 01.03. des Geschäftsjahres geschrieben, die Mahngebühr beträgt 5,00 €. Die zweite Mahnung wird 4 Wochen nach der ersten Mahnung zugestellt, diese Mahngebühr beträgt 10,00 €. Auf eine Mahngebühr kann verzichtet werden, wenn ein Mitglied einen wichtigen Grund für den Zahlungsverzug geltend machen kann. Die Beiträge der Sportschützen enthalten nicht den Mitgliedsbeitrag an die Schützenbruderschaft St. Hubertus Brilon e.V.. Die Mitgliedschaft ist für männliche volljährige Mitglieder verpflichtend. Tritt ein männliches Mitglied der Sportschützen aus der Schützenbruderschaft St. Hubertus Brilon e.V. aus, so hat er einen um die Höhe des Jahresbeitrages für die Schützenbruderschaft erhöhten Beitrag an die Sportschützen St. Hubertus Brilon e.V. zu zahlen. Dieser Anteil wird an die Schützenbruderschaft abgeführt.

  • Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt für:

Für alle ab dem vollendeten 18 Lebensjahr 100,00 €.

1.5 Beiträge für nicht erbrachte Arbeitsleistung aktiver Mitglieder (§ 4 der Vereinssatzung)

Beiträge werden zurzeit nicht erhoben.

1.6 Abrechnung gegenüber Gastschützen / Gruppen

Diese werden vom Vorstand festgelegt.

Nicht verbrauchte Munition muss zurückgegeben werden, soweit der Gast keine Munitionserwerbsberechtigung besitzt.

1.7 Preise für Speisen, Getränke, Munition, Scheiben und sonstigen Verbrauchsmaterialien.

Diese werden vom Vorstand festgelegt.

1.8 Startgebühren

Startgebühren müssen von jedem Mitglied selbst gezahlt werden. Ausnahmen bilden Ligawettkämpfe und Ligapässe. und maximal 2 Startgebühren für Deutsche Meisterschaften.

1.9 Standnutzungsgebühren für volljährige Mitglieder

Luftgewehr und Luftpistole (LP/LG) 40 € inkl. Pressluft und Hintergrundscheiben jährlich

LG/LP + Kleinkalibergewehr und Kleinkaliberpistole /KK) 60,00 € jährlich

Großkaliber Gewehr und Pistole 80 € jährlich

Die Nutzungsgebühr wird ab der fünften Benutzung des Standes fällig, egal wann und auf welchem Stand dies im Kalenderjahr war.

Bei Neuaufnahme in der Zeit vom 01.07. bis 30.09. des Jahres reduzieren sich die Nutzungsgebühren auf 50 %.und bei Neuaufnahme in der Zeit vom 01.10. bis 31.12. auf 25 %. Teilnahmen an Meisterschaften und Veranstaltungen des Vereins gelten nicht als Benutzung des Standes im Sinne des 1.9.

  1. Waffenbesitzkarten (WBK)

Voraussetzungen für die Ausstellung einer Vereinsbescheinigung zur Beantragung einer Waffenbesitzkarte sind:

  1. Mindestens 1 Jahr Mitgliedschaft in unserem Verein
  2. Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für „Waffensachkunde“
  3. Regelmäßige Teilnahme am Training (mind. 18-mal / Jahr) und an Wettkämpfen.
  4. Jedes Mitglied hat eigenverantwortlich den Nachweis zu führen, dass er an Training und Wettkämpfen teilgenommen hat

(eigenes Schießbuch) Dieses ist in Kopie bei Anträgen an den Vorstand auf Verlangen einzureichen.

  1. Das Mitglied verpflichtet sich an 5 Trainingstagen pro Jahr als Standaufsicht zur Verfügung zu stehen.

2.1 Vereins-WBK

In den Waffenbesitzkarten des Vereins müssen mindestens zwei verantwortliche Personen eingetragen sein, die die Funktion des Waffenwarts und seiner Stellvertreter übernehmen. Die Aufgabe des Waffenwarts ist die Abwicklung und Kontrolle aller im Zusammenhang mit den Vereinswaffen stehenden Aufgaben. Der Waffenwart und seine Stellvertreter werden von dem 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden benannt.

3. Schießen von jugendlichen Schützen

3.1 Luftdruckwaffen

Jugendliche von 10 bis 11 Jahren nur mit Sondergenehmigung der Kreispolizeibehörde (muss von den Erziehungsberechtigten beantragt werden)
Jugendliche von 12 bis 17 Jahren nur mit schriftlichem Einverständnis eines Erziehungsberechtigten

3.2 Kleinkaliber-Waffen (.22 lr)

Jugendliche von 14 bis 18 Jahren nur mit schriftlichem Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.

  1. Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder können nur der Mitgliederversammlung durch den Vorstand zur Wahl vorgeschlagen werden, wenn sie mindestens folgende Kriterien erfüllen:

Mindestens 20-jährige Vereinsmitgliedschaft und für den Verein einen überragenden Einsatz geleistet haben.

Brilon, den 07.03.2025

(1. Vorsitzender)

Christian Reichert

Preise der Standvermietung

Stand: 01.01.2025

Standvermietung für Einzelpersonen während Trainingszeiten

Breite Tabelle: zum Lesen seitlich wischen.

LG / LP -Stand mit Standaufsicht
AusstattungPreis
ohne Waffe ohne Munition7€/h
mit Vereinswaffe ohne Munition10€/h

Breite Tabelle: zum Lesen seitlich wischen.

KK / GK Stand mit Standaufsicht
AusstattungKKGK
ohne Waffe ohne Munition/ohne Scheiben10€/h15€/h
mit Vereinswaffe ohne Munition/Scheiben15€/h20€/h

Es werden nur volle Stunden abgerechnet!

Tritt ein Einzelschütze dem Verein bei, werden obige Beträge bei Nachweis, bis zur Höhe der Aufnahmegebühr angerechnet.

Die Bestätigung eines Schießbucheintrages für NICHTMITGLIEDER ist gebührenpflichtig!

Bestätigungsgebühr beträgt 1 € je Eintrag

Die Standaufsicht ist für die Zahlung der Stand und Bestätigungsgebühr verantwortlich!

Breite Tabelle: zum Lesen seitlich wischen.

Vermietung nur Clubraum kein Schießbetrieb ohne Personal
LeistungMitgliederNichtmitglieder
pro Tag60.00 €120.00 €
Endreinigungvom Mitgliedselbst / 40 Euro
Strom0,30 € / Kwh0,30 € / Kwh
Heizung1,20 € / cbm1,20 € / cbm
Kautionkeine200 €

Breite Tabelle: zum Lesen seitlich wischen.

Standvermietung mit Schießbetrieb
Anzahl Gäste bisAufsichtenPreis
52145.00 €
62152.00 €
72159.00 €
82166.00 €
92173.00 €
102180.00 €
113232.00 €
123239.00 €
133246.00 €
143253.00 €
153260.00 €
163267.00 €
173274.00 €
184326.00 €
194333.00 €
204340.00 €
214347.00 €
224354.00 €
234361.00 €
244368.00 €
255420.00 €
265427.00 €
275434.00 €
285441.00 €
295448.00 €
305455.00 €
315462.00 €
325469.00 €
336521.00 €
346528.00 €
356535.00 €
366542.00 €
376549.00 €
386556.00 €
397608.00 €
407615.00 €
417622.00 €
427629.00 €
437636.00 €
447643.00 €
458695.00 €
468702.00 €
478709.00 €
488716.00 €
498723.00 €
508730.00 €

Preise gelten mit Personal und Standaufsichten auf dem gesamten Stand,

inkl. Scheiben, Strom, Heizung, Waffen ohne Munition. Munition wird nach Verbrauch abgerechnet.

Anzahl der Personen werden abgerechnet nach angemeldeten / anwesenden, die höhere Zahl ist maßgeblich!

Preise reduzieren sich um 2 € pro Person, wenn nur ein Stand (10m oder 50m ) genutzt wird. Aufsichten werden reduziert!

Preise gelten bis 4 Stunden! Danach jede weitere angebrochene Stunde 15 € je anwesendem Personal.

Der Vorstand