PRÄZISION. TEAMGEIST. BRILON.

SPORTSCHÜTZEN ST. HUBERTUS BRILON

Unser Schießsport

Luftgewehr, Luftpistole, Kurz- und Langwaffen: Unsere Anlage bietet Trainingsmöglichkeiten auf 10, 25 und 50 Meter.

Unsere Disziplinen

10m

Luftgewehr & Luftpistole

Sechs Bahnen mit elektronischer Trefferanzeige für Training und sportlichen Vergleich.

LUFTDRUCK
25m

Kurzwaffen

Fünf Bahnen für den sportlichen Umgang mit Kurzwaffen in unterschiedlichen Disziplinen.

PISTOLE & REVOLVER
50m

Langwaffen

Vier Bahnen für das Gewehrschießen auf 50 Meter – mit Ruhe, Ausdauer und Präzision.

GEWEHR

Welche Disziplinen geschossen werden können, richtet sich nach den anwesenden Standaufsichten.

Trainingszeiten und Hinweise →

Probetraining und Aufsicht

Bitte vereinbare deinen ersten Besuch vorab mit dem Verein. Geschossen wird im Rahmen der Standzulassung und der geltenden Sport- und Standordnung. Die verantwortliche Aufsicht leitet den Schießbetrieb; ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Welche Disziplin am vereinbarten Termin möglich ist, klären wir vorher.

Grundlagen: § 9 AWaffV und § 11 AWaffV.

Kinder- und Jugendschießen

Für Minderjährige gelten besondere Voraussetzungen. Mitgliedschaft und Schießerlaubnis sind zu unterscheiden:

  • Unter 12 Jahren kommt Schießen mit Schusswaffen nur bei einer einschlägigen behördlichen Ausnahme in Betracht.
  • Ab 12 Jahren ist Druckluft-/Federdruck-/Kaltgasschießen unter den Voraussetzungen des § 27 WaffG möglich.
  • Von 14 bis unter 18 Jahren kommt zusätzlich unter anderem Schießen mit Randfeuerwaffen bis 5,6 mm (.22 l.r.) und höchstens 200 Joule Mündungsenergie in Betracht. Eine pauschale Freigabe aller Kleinkaliberwaffen ist damit nicht verbunden.
  • Sorgeberechtigung, Einverständnis bzw. Anwesenheit und die alters- und waffenabhängigen Anforderungen an die Aufsicht müssen vorab geklärt sein. Bei Kindern und bestimmten Jugendgruppen ist zusätzlich eine für Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsicht erforderlich.

Bitte Alter und gewünschte Disziplin bei der Terminanfrage nennen und die benötigten Unterlagen vor dem Besuch abstimmen. Maßgeblich ist § 27 WaffG; die Übersicht nennt die für unsere Darstellung wesentlichen Punkte.